Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Dienstleister Raberey ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht und werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt.

2. Rechte und Pflichten

Der Dienstleister Raberey ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen. Im Rahmen der vereinbarten Leistungen hat es den Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Nach Beendigung aller Leistungen und deren Honorierung werden dem Auftraggeber die erstellten Originalzeichnungen und sonstige Unterlagen ausgehändigt. Der Dienstleister Raberey ist nicht verpflichtet, diese länger als zwei Jahre aufzubewahren.

3. Angebote

Bis zum endgültigen Vertragsabschluss sind die Angebote vom Dienstleister Raberey, insbesondere hinsichtlich Ausführung, Preisen und Fristen freibleibend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet werden.

4. Mitwirkung

4.1
Der Vertragspartner von dem Dienstleister Raberey gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für den Dienstleister Raberey kostenlos erbracht werden. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

4.2
Der Vertragspartner vom Dienstleister Raberey trägt jeglichen Mehraufwand, der infolge von ihm zu vertretender, verspäteter, unrichtiger oder fehlender Angaben oder Mitwirkungshandlungen entsteht. Der Dienstleister Raberey ist auch bei vereinbarten Fest- oder Höchstpreisen berechtigt, derartigen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen. Nach erfolgter schriftlicher Konstruktionsabnahme, durch den Kunden, sind gewünschte Änderungen als Mehraufwand zu betrachten und werden mit unseren aktuell gültigen Stundensätzen berechnet. 

5. Gewährleistung

5.1
Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich dem Dienstleister Raberey angezeigt werden.

5.2
Als Gewährleistung kann der Vertragspartner zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen.

5.3
Bei fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt der Anspruch auf Schadensersatz unberührt.

6. Haftung

6.1
Der Dienstleister Raberey haftet für alle selbst verschuldeten Schäden, die dem Grunde und der Höhe nach durch den Dienstleister Raberey gedeckt sind. Es sei denn, diese Schäden wurden grob fahrlässig oder durch offensichtliche Fehler, die durch den Auftraggeber erkennbar und damit vermeidbar gewesen wären, verursacht.

6.2
Der Dienstleister Raberey haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig verursacht.

6.3
Für Schäden haftet der Dienstleister Raberey maximal bis zur Höhe des Honorars für die Leistungsphase, in welche die Pflichtverletzung fällt.

6.4
Im Falle seiner Inanspruchnahme kann der Dienstleister Raberey verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird.

6.5
Eigenmächtige Änderungen und Festlegungen hinsichtlich der Konstruktion oder Ausführung durch den Auftraggeber hat dieser selbst zu verantworten.

7. Zahlungsbedingungen

7.1
Alle Vergütungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar.

7.2
Der Vertragspartner vom Dienstleister Raberey ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Vertragspartner vom Dienstleister Raberey seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt.

7.3
Beanstandungen der Rechnungen vom Dienstleister Raberey sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet dem Dienstleister Raberey mitzuteilen.

7.4
Gegen Forderungen von dem Dienstleister Raberey kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.

7.5
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele, ist der Dienstleister Raberey berechtigt, die Arbeiten am jeweiligen Projekt einzustellen.

8. Vorzeitige Beendigung eines Projektes

Die Beendigung eines laufenden Projektes kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grunde herbeigeführt werden. Wird aus einem Grunde gekündigt, den der Dienstleister Raberey zu vertreten hat, so steht der Dienstleister Raberey ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung zu. In allen anderen Fällen hat der Dienstleister Raberey den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Diese werden mit 40 % des Honorars dem Dienstleister Raberey der noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

9. Lieferfrist

9.1
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Soweit höhere Gewalt oder Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, vorliegen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenen Umfang. Der Besteller wird darüber umgehend in Kenntnis gesetzt.

10. Sonstiges

10.1
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.2
Falls Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck im gesetzlich erlaubten Sinne am nächsten kommt. Einer vorherigen Einwilligung durch unser Unternehmen durch Dritte eingerichtet werden.

11. Haftung

Alle Preise, Abbildungen, etc. die Sie auf der WebSite vom Dienstleister Raberey vorfinden, sind unverbindlich. Obwohl die WebSite mit größter Sorgfalt erstellt worden ist, kann der Dienstleister Raberey keinerlei Garantie für die Fehlerfreiheit der auf den Seiten angebotenen Informationen übernehmen. Der Dienstleister Raberey haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung ihrer WebSite entstehen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters Raberey beruhen.

 

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